Elterninformationen
Anmeldebroschüre und -Formular (Talon)
FAQ Musikschulanmeldung 2025/26
Was bedeutet "Freifach Musikschule 15 Minuten" für die 6. bis 9. Klassen?
Die Eltern haben über KLAPP den Link zum Anmeldeformular "Wahl- und Freifach" erhalten. Für die Schülerinnen und Schüler ab der 6. Klasse gibt es die Wahlmöglichkeit "Wahlfach Musikschule 15 Minuten". Dies bedeutet, dass 15 Minuten Instrumental- oder Gesangsunterricht vom Kanton bezahlt werden und somit für die Jugendlichen der 6. bis 9. Klassen gratis sind. Was heisst das nun?
Die Schule ist gesetzlich verpflichtet, die Eltern auf dieses kostenlose Angebot hinzuweisen. Deshalb erscheint es auch auf der Anmeldung zum Wahl- und Freifach. Die Vergünstigung ist bei allen Elternbeiträgen eingerechnet, weshalb der Einzelunterricht ab der 6. Klasse günstiger ist. Die Musikschule beantragt für alle Kinder ab der 6. Klasse die Kantonssubvention, unabhängig davon, ob die Wahlfachanmeldung ausgefüllt wurde. Nebst der Wahlfachanmeldung ist aber auch ein Anmeldeformular für die Musikschule nötig.
Kann eine Schülerin / ein Schüler bei Schulhauswechsel bei der angestammten Musiklehrperson bleiben?
Im Feld: "Wunsch Musiklehrperson" können Sie vermerken, wenn Sie die bestehende Musiklehrperson auch bei Standortwechsel beibehalten möchten oder sie einen Lehrpersonenwechsel an und für sich wünschen. Üblicherweise wird das Kind an seinem Schulstandort zugeteilt, damit eine höhere Flexibilität bezüglich der möglichen Unterrichtszeiten besteht. Die Musiklehrperson verbleibt an ihrem üblichen Standort, auch wenn ein/eine Schüler/-in neu ein anderes Schulhaus besucht. Der Schüler, die Schülerin, muss dann zur Musiklehrperson pendeln.
Links Reglemente & Verordnungen
Ein- und Austritt an der Musikschule KSAB
Anmeldeschluss für die Angebote der Musikschule ist der 1. April für das folgende Schuljahr. Auch bisherige Schülerinnen und Schüler müssen sich jährlich neu anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für das ganze Schuljahr.
In begründeten Ausnahmefällen ist ein Austritt auf Semesterende mit der Einreichung eines schriftlichen Gesuchs bis 1. Dezember 2025 beantragbar. Die Abmeldung muss durch die Co-Leitung der Musikschule bewilligt werden.
Anmeldungen für Neueintritte auf das 2. Semester (1. Februar 2026) sind bis 1. Dezember 2025 der Musikschule schriftlich einzureichen.
Gemäss geltendem Musikschulreglement der Musikschule KSAB ist der Einstieg in den Instrumental- und Gesangsunterricht ab der 2. Klasse vorgesehen. Bei Eignung kann ein Kind die Angebote der Musikschule bereits ab der 1. Klasse belegen. Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt zum vorzeitigen Einstieg.
Unterrichtsbesuche
Wir freuen uns, wenn Eltern und Interessierte sich einen Einblick in unseren Instrumental- und Gesangsunterricht mit einem Unterrichtsbesuch verschaffen. Bitte melden Sie sich vor Ihrem Besuch bei der entsprechenden Musiklehrperson.
Ermässigungen
Die Musikschule ist von den Gemeinden hoch subventioniert. Weitere mögliche Vergünstigungen sind:
- Reduktion der Elternbeiträge für finanzschwächere Familien ("Sozialtarif") auf Gesuch hin.
- Besucht mehr als ein Kind aus der gleichen Familie die Musikschule KSAB, wird der Elternbeitrag für jedes Kind um 10% reduziert.
- Reduktion von Fr. 100.- auf die Elternbeitragsrechnung (im Semester) für den Instrumental- und Gesangsunterrichts für Mitspielende der Jugendspiele (Kadettenmusik Aarau, Jugendspiel Buchs).
Mietinstrumente
Die Beschaffung der Instrumente (Miete, Kauf) obliegt den Eltern. Auf Anfrage können, sofern vorhanden, Instrumente der Musikschule gegen Verrechnung einer Leihgebühr für begrenzte Zeit zur Verfügung gestellt werden.
Vorgehen:
- Füllen Sie bitte die Umfrage aus https://forms.office.com/e/g0FEAJTCFD
- Sie erhalten im April 2025 den Entscheid, ob Ihr Kind ein Instrument der Schule erhält oder nicht
- Wenn Sie ein Instrument der Musikschule erhalten, wird die Musiklehrperson das Instrument in der ersten Unterrichtsstunde dabeihaben
- Falls Sie kein Instrument erhalten, wird die Musiklehrperson Sie im Juni beraten.
Folgende Instrumente können gemietet werden:
- Querflöte
- Klarinette
- Saxofon / Altsaxofon
- Kornett / Trompete
- Es-Horn / Tenorhorn
- Kinderhorn / Horn
- Kinderposaune / Posaune
- Tuba
- Violine
- Gitarre
- Violoncello
Trommelböckli werden neu verkauft für CHF 100.-
Zweitinstrument
Die Belegung eines Zweitinstrumentes oder des Faches Sologesang ist mit einer Lektionsdauer von 22,5 Minuten nach zwei Jahren Unterricht im Erstinstrument möglich. Für die Anmeldung des Zweitinstruments gilt ein separates Anmeldeformular.