Elterninformationen
Anmeldetalon 2. Semester Musikschule KSAB SJ 2024/25
Anmeldeschluss ist der 1. Dezember 2024.
Links Reglemente & Verordnungen
Musikschulreglement der Kreisschule Aarau-Buchs (vom 14.11.2019)
Musikschulverordnung der Kreisschule Aarau-Buchs (vom 14.3.2022)
Ein- und Austritt an der Musikschule KSAB
Anmeldeschluss für die Angebote der Musikschule ist der 1. April für das folgende Schuljahr. Auch bisherige Schülerinnen und Schüler müssen sich jährlich neu anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für das ganze Schuljahr.
In begründeten Ausnahmefällen ist ein Austritt auf Semesterende mit der Einreichung eines schriftlichen Gesuchs bis 1. Dezember 2024 beantragbar. Die Abmeldung muss durch die Co-Leitung der Musikschule bewilligt werden.
Anmeldungen für Neueintritte auf das 2. Semester (1. Februar 2025) sind bis 1. Dezember 2024 der Musikschule schriftlich einzureichen.
Gemäss geltendem Musikschulreglement der Musikschule KSAB ist der Einstieg in den Instrumental- und Gesangsunterricht ab der 2. Klasse vorgesehen. Bei Eignung kann ein Kind die Angebote der Musikschule bereits ab der 1. Klasse belegen. Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt zum vorzeitigen Einstieg.
Unterrichtsbesuche
Wir freuen uns, wenn Eltern und Interessierte sich einen Einblick in unseren Instrumental- und Gesangsunterricht mit einem Unterrichtsbesuch verschaffen. Bitte melden Sie sich vor Ihrem Besuch bei der entsprechenden Musiklehrperson.
Ermässigungen
Die Musikschule ist von den Gemeinden hoch subventioniert. Weitere mögliche Vergünstigungen sind:
- Reduktion der Elternbeiträge für finanzschwächere Familien ("Sozialtarif") auf Gesuch hin.
- Besucht mehr als ein Kind aus der gleichen Familie die Musikschule KSAB, wird der Elternbeitrag für jedes Kind um 10% reduziert.
- Reduktion von Fr. 100.- auf die Elternbeitragsrechnung (im Semester) für den Instrumental- und Gesangsunterrichts für Mitspielende der Jugendspiele (Kadettenmusik Aarau, Jugendspiel Buchs).
Mietinstrumente
Die Beschaffung der Instrumente (Miete, Kauf) obliegt den Eltern. Auf Anfrage können, sofern vorhanden, Instrumente gegen Verrechnung einer Leihgebühr bei der Kadettenmusik oder der Musikschule für begrenzte Zeit zur Verfügung gestellt werden.
Folgende Instrumente können gemietet werden:
- Querflöte
- Klarinette
- Saxofon / Altsaxofon
- Kornett / Trompete
- Es-Horn / Tenorhorn
- Kinderhorn / Horn
- Kinderposaune / Posaune
- Tuba
- Trommel / Trommelböckli
- Violine
- Gitarre
- Violoncello
Zweitinstrument
Die Belegung eines Zweitinstrumentes oder des Faches Sologesang ist mit einer Lektionsdauer von 22,5 Minuten nach zwei Jahren Unterricht im Erstinstrument möglich. Für die Anmeldung des Zweitinstruments gilt ein separates Anmeldeformular.