Informationsseite zum Referendum gegen das Budget
Gegen das Budget 2025 der Kreisschule Aarau-Buchs (KSAB) inkl. Stellenplan 2025 und die Elternbeiträge für das Schuljahr 2025/26 sowie die Sozialtarife für das Schuljahr 2025/26, dass der Kreisschulrat am 19. September 2024 genehmigt hat, wurde das Referendum ergriffen.
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Fragen und Antworten zu den folgenden Themen:
1. Referendum
2. Volksabstimmung
3. Folgen für die KSAB
4. Informationen zum Budget
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Weiterführende Dokumente:
Budget 2025 zur Einsicht
Botschaft zum Budget 2025 des Schulvorstandes
1. Fragen & Antworten zum Referendum
1.1 Das Referendum wurde ergriffen. Was bedeutet das?
Bis am 26. November 2024 hat das Referendumskomitee Zeit, genügend gültige Unterschriften zu sammeln, damit das Referendum zustande kommt. Es braucht 5 Prozent der Stimmberechtigten zum Zeitpunkt der Hinterlegung des Referendumsbegehrens.
1.2 Spielt es eine Rolle, aus welcher Gemeinde wie viele Unterschriften kommen und wie viele gültige Unterschriften braucht es?
Stand heute geht man davon aus, dass es keine Rolle spielt, aus welcher Gemeinde wie viele Unterschriften kommen. Damit das Referendum zustande kommt, braucht es insgesamt 936 gültige Unterschriften.
Dagegen wurde allerdings eine Beschwerde eingereicht, die noch hängig ist. Sie verlangt, dass die Unterschriften nicht zusammengezählt werden dürfen. In diesem Fall bräuchte es in Aarau 723 gültige Unterschriften und in Buchs 213. Kämen nur in einer der beiden Gemeinden die nötigen Unterschriften zusammen, wäre das Referendum nicht zustande gekommen.
1.3 Was geschieht, wenn das Referendum nicht zustande kommt?
Das vom Kreisschulrat am 19. September 2024 genehmigte Budget 2025 ist rechtskräftig.
1.4 Was geschieht, wenn das Referendum zustande kommt?
Es kommt zur Volksabstimmung an der Urne in der Stadt Aarau und der Gemeinde Buchs, voraussichtlich am 9. Februar 2025. Somit entscheiden die Stimmberechtigten, ob sie das Budget gutheissen wollen oder ablehnen.
1.5 Was sind die Konsequenzen für die KSAB, wenn das Referendum zustande kommt?
Ab dem 1. Januar 2025 hat die KSAB kein rechtskräftiges Budget mehr. Das bedeutet, dass die KSAB nur noch Ausgaben tätigen darf, die für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs unerlässlich sind. Welche Ausgaben davon betroffen sind, siehe unter Punkt 3.1.
1.6 Wie lange dürfte die KSAB nur die unerlässlichen Ausgaben tätigen?
Das kommt darauf an, ob das Stimmvolk das Budget gutheisst oder ablehnt. Heisst das Stimmvolk das Budget gut, ist es drei Tage nach der Publikation des Abstimmungsergebnisses rechtskräftig, sofern keine Abstimmungsbeschwerde eingeht. Das wäre voraussichtlich am 18. Februar 2025. Lehnt das Stimmvolk das Budget ab, muss der Schulvorstand dem Kreisschulrat an seiner Sitzung (nächste ordentliche Sitzung am 22. Mai 2025) ein neues Budget zur Genehmigung vorlegen. Der Entscheid des Kreisschulrats unterliegt wiederum einer 60-tägigen Referendumsfrist ab Publikation. Wenn nicht erneute ein Referendum dagegen zustande kommt, wäre das neue Budget voraussichtlich am 30. Juli 2025 rechtskräftig.
Um schneller zu einem rechtskräftigen Budget zu kommen, besteht die Möglichkeit, eine ausserordentliche Kreisschulratssitzung einzuberufen. Vor Mitte Juni wäre das Budget auch in diesem Fall nicht rechtskräftig.
1.7 Gemäss Berichten in den Medien ist das Referendum bereits zustande gekommen. Stimmt das und wenn ja, wieso wurde es von öffentlicher Seite noch nicht publiziert?
Das Referendum ist zustande gekommen. Es sind bereits genug gültige Unterschriften eingereicht worden. Weil die Referendumsfrist noch bis am 26. November 2024 läuft und bis dahin weitere Unterschriften eigereicht werden können, kann die Publikation mit dem dazugehörigen Endergebnis erst nach der Referendumsfrist erfolgen.
2.Volksabstimmung
2.1 Wann findet die Volksabstimmung zum Budget 2025 der Kreisschule Aarau-Buchs an der Urne statt?
Voraussichtlich am 9. Februar 2025
2.2 Über was genau stimmt das Stimmvolk ab und wie lautet die Abstimmungsfrage?
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmen darüber ab, ob sie das vom Kreisschulrat am 19. September 2024 genehmigte Budget 2025 der Kreisschule Aarau-Buchs inkl. Stellenplan 2025 und die Elternbeiträge für das Schuljahr 2025/26 sowie die Sozialtarife für das Schuljahr 2025/26 gutheissen wollen. Stellenplan, Elternbeiträge und Sozialtarife sind zwar einzeln aufgelistet, aber trotzdem fester Bestandteil des Budgets.
Die Abstimmungsfrage lautet: «Wollen Sie das Budget 2025 der Kreisschule Aarau-Buchs inkl. Stellenplan 2025 und die Elternbeiträge für das Schuljahr 2025/26 sowie die Sozialtarife für das Schuljahr 2025/26 gutheissen?»
2.3 Wer ist stimmberechtigt?
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Aarau und der Gemeinde Buchs. In jeder Gemeinde wird einzeln abgestimmt.
2.4 Müssen beide Gemeinden “Ja” stimmen, damit das Budget gutgeheissen ist?
Ja, es müssen beide Gemeinden “Ja” stimmen. Wenn es in der einen Gemeinde ein “Ja” gibt und in der anderen ein “Nein”, ist das Budget abgelehnt.
2.5 Was passiert, wenn das Budget abgelehnt wird?
Dann hat die KSAB kein rechtskräftiges Budget. Das bedeutet, dass die KSAB nur noch Ausgaben tätigen darf, die für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs unerlässlich sind. Welche Ausgaben davon betroffen sind und welche Folgen das für die Schule hat, ist unter Punkt 3.1 und 3.2 nachzulesen.
Die KSAB muss in der Folge ein neues Budget erstellen, das wiederum vom Schulvorstand verabschiedet und vom Kreisschulrat genehmigt werden muss. Der Entscheid des Kreisschulrats unterliegt erneut einer 60-tägigen Referendumsfrist.
2.6 Wenn das Stimmvolk das Budget ablehnt, wie lange darf die KSAB nur die unerlässlichen Ausgaben tätigen?
Solange bis ein rechtskräftiges Budget vorliegt. Das wäre voraussichtlich am 30. Juli 2025, sofern nicht nochmals ein Referendum dagegen zustande käme.
Mit der Einberufung einer ausserordentlichen Kreisschulratssitzung könnte der Prozess allenfalls beschleunigt werden. Vor Mitte Juni wäre das Budget auch in diesem Fall nicht rechtskräftig.
3. Folgen für die Kreisschule
3.1 Welche Ausgaben darf die KSAB ohne rechtskräftiges Budget tätigen und welche nicht?
Die KSAB darf die für den Schulbetrieb unerlässlichen Ausgaben tätigen. Dazu gehören gebundene oder zwingende Ausgaben wie Löhne, Mieten, genehmigte Verpflichtungskredite etc.
Generell schreibt § 87c Abs. 3 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) vor, dass im Falle der Nichtgenehmigung eines Budgets bis zum 31. Dezember vor dem Budgetjahr der Gemeinderat ermächtigt ist, die für die Verwaltungstätigkeit unerlässlichen Ausgaben zu beschliessen. Da die Vorschriften über den Finanzhaushalt sinngemäss auch für Gemeindeverbände gelten (vgl. § 95a Abs. 1 GG), kann die Praxis zu dieser Bestimmung auch bei der Kreisschule Aarau-Buchs herangezogen werden. In der Folge ist mit “Verwaltung” der Schulbetrieb gemeint, mit “Gemeinderat” der Schulvorstand und mit “Gemeinde” die KSAB.
Zulässig ist es, diejenigen Ausgaben, die gebunden oder jedenfalls für die Erfüllung der zwingenden Aufgaben unerlässlich sind, zu tätigen. So können insbesondere die Löhne gemäss den geltenden Reglementen und Verträgen ausbezahlt werden. Sollte aber diesbezüglich im Rahmen des Budgets ein Ermessensspielraum bestehen (z. B. wenn über das Budget die Höhe eines allfälligen Teuerungsausgleichs festgelegt wird), dürfen solche Erhöhungen noch nicht gewährt werden. Neue Projekte, die über einen Budgetkredit beschlossen werden sollen, können (noch) nicht begonnen werden. Projekte, für die bereits ein rechtskräftiger Verpflichtungskredit vorliegt, können demgegenüber in Angriff genommen werden.
Bei Veranstaltungen und anderen freiwilligen Angeboten ist Zurückhaltung geboten, insbesondere wenn eine Verschiebung derselben als zumutbar erscheint.
Dementsprechend äussert sich auch das Handbuch Rechnungswesen (Ziffer 3.2.2.3) zur Thematik "unerlässliche Ausgaben" wie folgt: “Als unerlässlich gelten gebundene Ausgaben gemäss § 84c GG sowie Ausgaben welche den ordnungsgemässen Gang der Verwaltung (sinngemäss des Schulbetriebs) sicherstellen. Ausgaben, die ohne Schaden bzw. Mehrkosten für die Gemeinde (sinngemäss die KSAB) zu einem späteren Zeitpunkt getätigt werden können, gelten nicht als unerlässlich und sind deshalb zu verschieben, bis das ordentliche Budget vorliegt.”
Bei der Auslegung von § 87c Abs. 3 GG gibt es keine "messerscharfe" Linie, mit der die unerlässlichen von den übrigen Ausgaben abgrenzt werden können. Es liegt in der Verantwortung des Exekutivorgans (Schulvorstands), diesbezüglich bei jeder Budgetposition eine Beurteilung vorzunehmen. Bei der Entscheidungsfindung sind umfassende Interessenabwägungen vorzunehmen.
3.2 Was sind die Konsequenzen für die KSAB, wenn das Budget abgelehnt wird?
Neben den Auswirkungen während der budgetlosen Zeit (siehe Punkt 3.1) kann die Schule nicht wie geplant weiterentwickelt werden. Verschiedene Projekte sind gestoppt oder es kommt zu erheblichen Zeitverzögerungen.
Beispiele:
Es dürfen (noch) keine Zivildienstleistenden angestellt werden.
Die Aufgabe von Zivildienstleistenden ist die Unterstützung von Lehrpersonen im Unterricht, z. B. bei der Entschärfung von schwierigen Klassensituationen.
Die Fachstelle “schulische Integration und Chancengerechtigkeit” darf (noch) nicht geschaffen werden.
Die geplante Fachstelle ist zuständig für Kinder, die aus kognitiven, sozialen oder physischen Gründen von der Norm abweichen und meist einen hohen Leidensdruck im Schulalltag verspüren. Die Fachstelle hilft diesen Kindern, ihren Eltern und dessen Lehrpersonen mit Beratung, Unterstützung und dem Organisieren von Lösungen. Ausserdem treibt sie Reformen zur Chancengerechtigkeit und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Normabweichungen voran, zum Beispiel mit der Evaluation von sogenannten Inselmodellen wie Lerninseln, Sozialinseln etc.
Die Pensen in der Schulverwaltung dürfen (noch) nicht um 250 Stellenprozente aufgestockt werden.
Die Schulverwaltungen sind gemäss SCASO-Richtlinien aktuell um 340 Stellenprozente unterbesetzt. Die Stellenprozente sind abhängig von den Schülerzahlen. In den letzten vier Jahren hatte die KSAB einen Zuwachs von rund 500 Schülerinnen und Schülern. Schulverwaltungen haben für den reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs zu sorgen sowie Lehrpersonen und Schulleitungen von administrativen Aufgaben zu entlasten.
Die Ombudsstelle darf (noch) nicht installiert werden.
Die Ombudsstelle ist eine externe, unabhängige Anlaufstelle für Eltern, Lehrpersonen und weiteren Angestellten bei Konflikten und Problemen. Sie bietet kostenlose Unterstützung und Rechtsberatung an.
Lehrpersonen erhalten für das Amt des technischen IT-Supports (noch) keine Erhöhung der Entschädigung.
Der zeitliche Aufwand für den IT-Support für Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrpersonen an den Schulstandorten vor Ort ist durch die Ausstattung der ganzen Schülerschaft mit Laptops/Tablets erheblich gestiegen.
Die Einführung des Leitbilds darf (noch) nicht extern begleitet werden.
Die KSAB hat ein Leitbild entwickelt, welches unter anderem die Werte und Prinzipien im Umgang mit Schülerinnen und Schülern verbindlich festlegt. Dieses soll im Schulalltag fest verankert und zur wichtigsten Grundlage in der Führung der KSAB werden.
Die Projektmanagement-Stelle darf (noch) nicht geschaffen werden.
Die geplante Projektmanagement-Stelle ist für die Planung, Koordination und Umsetzung der zahlreichen Projekte der KSAB zuständig, wie zum Beispiel für die Überführung der modularen Tagesstrukturen (Horte) an die KSAB.
4. Informationen zum Budget
4.1 Wie ist die KSAB finanziert?
Gemäss Verteilschlüssel werden die Nettoaufwendungen zu rund zwei Dritteln von der Stadt Aarau und zu rund einem Drittel von der Gemeinde Buchs getragen.
Für Aarau ergibt sich dadurch im Vergleich zum Vorjahresbudget ein Mehraufwand von rund CHF 274’667, für Buchs rund CHF 137’333.
4.2 Wie hoch ist das Budget 2025 im Vergleich zum Vorjahr?
Der Bruttoaufwand 2025 beträgt inkl. Tagesstrukturen (damit sind die Tagesschule und Horte gemeint, die dieses Jahr zum ersten Mal im Budget sind) CHF 23'688'400, der Nettoaufwand CHF 18'934'400. Im Budget 2024 war der Bruttoaufwand mit CHF 22'583'368 und der Nettoaufwand mit CHF 17'955'600 ausgewiesen.
Der Bruttoaufwand 2025 liegt somit CHF 1'105'032 über dem des Vorjahres, bzw. der Nettoaufwand CHF 978'800 über dem des Vorjahres. Für einen aussagekräftigen Vergleich muss jedoch der Aufwand für die Tagesstrukturen in Abzug gebracht werden, weil es die Tagesstrukturen im Jahr 2024 noch nicht gab.
Der Bruttoaufwand 2025 ohne Tagesstrukturen beträgt CHF 23'121'600. Das bedeutet, dass der vergleichbare Bruttoaufwand CHF 538’232, der vergleichbare Nettoaufwand CHF 412’000 über dem des Vorjahres liegt.
Hier gelangen Sie zum Budget 2025
4.3 Wie hoch ist das Budget 2025 im Vergleich zur Rechnung 2023?
Der Bruttoaufwand 2025 beträgt inkl. Tagesstrukturen (damit sind die Tagesschule und Horte gemeint, die dieses Jahr zum ersten Mal im Budget sind) CHF 23'688'400. Der Bruttoaufwand in der Rechnung 2023 betrug CHF 20’039’011.
Der Bruttoaufwand 2025 liegt somit CHF 3'649'389 über dem der Rechnung 2023. Für einen aussagekräftigen Vergleich muss jedoch der Aufwand für die Tagesstrukturen in Abzug gebracht werden, weil es die Tagesstrukturen im Jahr 2023 noch nicht gab.
Der Bruttoaufwand 2025 ohne Tagesstrukturen beträgt CHF 23'121'600. Das bedeutet, dass der vergleichbare Bruttoaufwand CHF 3’082’589 über dem der Rechnung 2023 liegt. Umgerechnet auf eine Schülerin/Schüler macht das CHF 248 mehr für das ganze Jahr aus.
Hier gelangen Sie zum Budget 2025
4.4 Wieso steigen die Kosten?
Das hat einerseits mit nicht beeinflussbaren Ausgaben zu tun, wie gestiegene Mietkosten, höhere Unterhaltskosten/Abschreibungen für Laptops/Tablets und erstmals sind die Tagesstrukturen (Tagesschule und Horte) im Budget. Diese drei Positionen machen zusammen über 2 Millionen Franken Mehrkosten aus.
Letztere beide Punkte sind Konsequenzen der vergangenen Volksabstimmungen. Am 13.2.2022 hat das Stimmvolk entschieden, die gesamte Schülerschaft mit Laptops/Tablets auszustatten und am 27.11.2022 hat das Stimmvolk entschieden, eine Tagesschule und Horte zu führen.
Mehrkosten entstehen aber auch aufgrund von stetig steigenden Schülerzahlen und geplanten Investitionen in die Schulentwicklung.
Hier gelangen Sie zur Botschaft zum Budget 2025.
4.5 Die Schaffung der “Fachstelle schulische Integration und Chancengerechtigkeit” ist eine der aufgeführten Investitionen im Budget. Was beinhaltet sie?
Die “Fachstelle schulische Integration und Chancengerechtigkeit” ist inhaltlich eine pädagogische Stelle, die Schülerinnen und Schülern sowie deren Lehrpersonen zugutekommen soll. Sie befasst sich hauptsächlich mit Kindern, die aus kognitiven, sozialen oder physischen Gründen von der Norm abweichen und meist einen hohen Leidensdruck im Schulalltag verspüren. Bei sozialen Auffälligkeiten kann eine ganze Klasse belastet sein. Die geplante Fachstelle hilft diesen Kindern, ihren Eltern und dessen Lehrpersonen mit Beratung, Unterstützung und dem Organisieren von konkreten Lösungen.
Zudem ist sie dafür zuständig, das Normfeld der Schule zu vergrössern, so dass unterschiedliche Schülerinnen und Schüler länger und besser im Klassenverband behalten werden können. Auch das Kreieren von Angeboten, zum Beispiel mit der Einführung von sogenannten Inselmodellen (Lerninseln, Sozialinseln etc.), ist Aufgabe der Fachstelle, wenn alle Integrationsbemühungen nicht zum Erfolg geführt haben.
Die “Fachstelle schulische Integration und Chancengerechtigkeit” ist eine erste Massnahme, welche auf eine Motion (politischer Vorstoss) zurückzuführen ist, die der Kreisschulrat einstimmig überwiesen hat.
4.6 Die Beschäftigung von Zivildienstleistende ist eine der aufgeführten Investitionen im Budget. Was beinhaltet sie?
Neu sollen Zivildienstleistende zur Unterstützung von Lehrpersonen im Unterricht eingesetzt werden, z. B. zur Entschärfung von schwierigen Klassensituationen.
4.7 Welche Investitionen sind in der Verwaltung geplant?
Zwei Investitionen sind in der Verwaltung geplant: Die Erhöhung der Stellenprozente in den Schulverwaltungen und die Schaffung einer Projektmanagementstelle.
Die KSAB besuchen aktuell über 3'800 Schülerinnen und Schülern. Das ist eine Zunahme um rund 500 Kindern in den letzten vier Jahren. Die Pensen in den Schulverwaltungen sollen dieser Zunahme entsprechend angepasst werden. Gemäss den Richtlinien des Schulverwaltungsverbands Aargau/Solothurn SCASO sind die KSAB-Schulverwaltungen aktuell um 340 Vollzeitstellen unterbesetzt. Mit der geplanten Aufstockung um 250 Prozent würde die KSAB noch 90 Stellenprozente unter den Richtlinien liegen. Schulverwaltungen haben für den reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs zu sorgen sowie Lehrpersonen und Schulleitungen von administrativen Aufgaben zu entlasten.
Die Projektmanagementstelle ist unter anderem die Konsequenz aus der Volksabstimmung zur Tagesschule und der Überführung der Horte an die KSAB. Das Volk hat der KSAB den Auftrag erteilt, eine Tagesschule und Horte zu führen. Die KSAB ist verpflichtet, Volksentscheide umzusetzen.
Ein weiterer Grund ist, dass die KSAB ihre zahlreichen Projekte aus Effizienzgründen in Zukunft selbst steuern will. Bis anhin wurden Projektmanagement-Ressourcen in der Höhe von CHF 75’000 bei der Stadt Aarau eingekauft. Diese werden nun auf CHF 5’000 reduziert und die Einsparung von CHF 70’000 stattdessen in den Aufbau einer eigenen Projektmanagementstelle investiert.
4.8 Die Ombudsstelle ist ein im Budget aufgeführtes Pilot-Projekt. Was beinhaltet es?
Die Ombudsstelle ist eine externe, unabhängige Anlaufstelle, an die sich Eltern, Lehrpersonen etc. bei Konflikten wenden können und unentgeltliche Beratung sowie Rechtsauskünfte erhalten. Der Unabhängigkeit von schulinternen Stellen, wie zum Beispiel dem Schulsozialdienst, soll Rechnung getragen werden, um einen fairen, ausgewogenen und Interessen unabhängigen Prozess zu gewährleisten.
Die Ombudsstelle wurde als Pilotprojekt ins Budget aufgenommen, um am Ende des Jahres ihren Nutzen evaluieren zu können. Wenn der Nutzen überwiegt, soll das Projekt weitergeführt werden. In der Regel tragen Ombudsstellen zur Kostensenkung bei, da sie Konflikte früh und effizient lösen können. Die Ombudsstelle ist eine empfohlene Massnahme aus der Aufarbeitung der vergangenen Mobbing-Vorfälle im Zelgli-Schulhaus.
4.9 Die Einführung des neuen Leitbilds ist ein im Budget aufgeführtes Projekt. Was beinhaltet es?
Das neue Leitbild der KSAB wurde in einem aufwändigen Prozess gemeinsam mit Eltern, Lehrpersonen, Schulleitungen und Behörden erarbeitet. Nun soll es durch externe Begleitung sorgfältig eingeführt werden, damit es nicht zum “Papiertiger” verkommt, sondern zum Leben erwacht und einen Kulturwandel in Gang bringt. Hier gelangen Sie zum Leitbild.
Das neue Leitbild ist die wichtigste Grundlage in der Führung der KSAB. Es ist handlungsweisend im Schulalltag. Es legt die Prinzipien und Wertehaltung im Umgang mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, untereinander und mit externen Partnern verbindlich fest. Es dient als Orientierung und Richtlinie für das Handeln, Verhalten und die Entscheidungsfindung aller Mitarbeitenden und Führungspersonen. Die eigene Praxis wird daran gemessen und weiterentwickelt. Es hat eine starke Verbundenheit der Mitarbeitenden mit der KSAB und ihren Werten zum Ziel, stärkt das „Wir-Gefühl“ und erhöht die Attraktivität als Arbeitgeberin für zukünftige Fachkräfte.